ALLGEMEINE HYGIENE MASSNAHMEN

  1. Eingangsbereich
    2. Patientenkontakt
    3. Empfang
    4. Behandlungszimmer
    5. Zimmerreinigung
    6. Wartebereich
    7. Trainingsraum
    8. Oberflächen
    9. Auf der Ebene
    10. Be- und Entlüftung
    11. Öffentliche Toiletten / Sanitärräume
    12. Kommunikation und Umgang mit Mitarbeiterinnen und Patienten

VORWORT

Wir möchten für unsere Patienten in der aktuellen Situation und bei Öffnung unserer Praxis ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten und haben dafür eine Reihe von freiwilligen zusätzlichen Richtlinien und Hygienestandards entwickelt, ergänzt durch die aktuellen Forderungen und gesetzlichen Regelungen.

Wir bieten allen Patienten und Mitarbeitern damit einen allumfänglichen Ansatz, damit Sie sich bei uns sicher und geborgen fühlen können.

Die Patienten, die sich in unserer Praxis aufhalten werden, eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen feststellen, mit denen wir noch höhere Hygienestandards erreichen werden.

Alle Mitarbeiter sind geschult und sensibilisiert und können bei Fehlverhalten und Missachtung der Forderungen der Länderverfügungen vom Hausrecht konsequent Gebrauch machen.

Gut sichtbar angebrachte Hinweisschilder informieren unsere Patienten hinsichtlich der Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts und der gesetzlichen Regelungen.

ALLGEMEIN

– In der Praxis sind die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung zu berücksichtigen und die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden sowie wirksame Schutzvorschriften für Personal, Patienten, Besuchende sowie Kundinnen und Kunden zur Hygiene einzuhalten.
– Eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske / FFP2-Maske) ist von allen Mitarbeitern und Patienten zu tragen.
– Beim Eintritt in die Praxis sind Sie verpflichtet Impfnachweis oder Genesenennachweis (gültig 6 Monate) vorzulegen. Nichtgeimpfte Patienten  müssen sich am Behandlungstag negativ auf das Coronavirus testen lassen (gültig 24 Std.) und ein negatives Testergebnis vorweisen.
– Patienten aus Gebieten außerhalb Deutschlands müssen schriftlich bestätigen, dass sie symptomfrei sind und nicht aus einem  Risikogebiet kommen bzw. müssen einen ärztlichen Test der Nichtinfektion (PCR-Test) vorlegen, welcher nicht älter als 48 Stunden ist.
– Der Patient aus einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands, ist verpflichtet, unverzüglich nach Einreise das für ihn zuständige  Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Einreise aus einem Risikogebiet hinzuweisen. Dieser Verpflichtung muss er auch beim Vorliegen  eines gültigen, negativen Corona-Tests nachkommen!

MASSNAHMEN

1. Empfangsbereich

Beim Betreten und Verlassen der Praxis, auf den Fluren, auf dem Weg zu weiteren Beahandlungsräumen sowie beim Aufsuchen der Toiletten müssen unsere Patienten eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Die Patienten werden über die Schutz- und Hygienebestimmungen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise/Piktogramme informiert.
Verhaltenshinweise sind gut sichtbar angebracht.

  1. Patientenkontakt

    Der Wartebereich wurde neu angeordnet, damit die Abstandsrichtlinien eingehalten werden können.

Am Empfang sind Hinweise vorhanden, damit alle Patienten an die Abstandsrichtlinien erinnert werden.

Die Wünsche der Patienten werden am Empfang einzeln bearbeitet und die Abstandsregeln beachtet. Die Nutzung der Flure erfolgt nur mit einer Mund-Nasenbedeckung und einem Abstandsgebot.

Grundsätzlich gilt im gesamten Bereich der Praxis die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung.

Die Praxis arbeitet mit mehreren Lieferanten zur Lieferung von Handschuhen und Masken zusammen, damit sie den Mitarbeitern bereitgestellt werden können.

Die Praxis stellt an allen nachfolgend genannten Punkten Händedesinfektionsmittel bereit:
– am Eingangsbereich der Praxis (mit Temperaturabmessung und Hinweis auf Maskenpflicht)
– am Eingang zu den weiteren Behandlungsräumen
– in allen WC´s

  1. Empfang

– Der Patienten-Prozess wird mit Abstand zwischen Patient und Mitarbeite gestaltet
– Die Patienten haben Ihren eigenen Bereich für die Registrierung/ Anmeldung
– Vor dem Empfang sind zur Einhaltung der Abstandsregeln Piktogramme/
– Abstandsmarkierungen angebracht
– Desinfizierung von Materialen
– Kugelschreiber werden desinfiziert
– Wir empfehlen möglichst eine bargeldlose Zahlung

  1. Behandlungszimmer

Die Grundreinigung der Behandlungszimmer erfolgt bei der Reinigung der Behandlungsbereiche sowie  zusätzlich unter Verwendung von Desinfektionsmittel.
Die Behandlungszimmer werden von den Mitarbeitern ausreichend gelüftet.
Die Behandlungswäsche wird entsprechend den Standards getauscht, gereinigt und hygienisch einwandfrei gelagert.

  1. Zimmerreinigung

– Flächendesinfektion der Behandlungszimmer
– Regelmäßiges Desinfizieren von Türklinken, Lichtschaltern, Handläufen an Treppen etc. in hoher Frequenz
– Ausstattungsbestandteile wie Magazine, Schreibutensilien müssen bis auf Weiteres aus den Behandlungszimmern entfernt werden

  1. Wartebereich

Auf das Einhalten der Abstandsregelung von 1,50 m zu einer fremden Person wird bei Benutzung des Wartebereich durch entsprechende Hinweise hingewiesen.
Das Tragen einer Mund-Nasebedeckung ist verpflichtend.
An den Eingängen sind die entsprechenden Verhaltensregeln in Bezug auf die Abstandsregeln gut sichtbar angebracht.

  1. Trainingsraum

Die Patienten sind verpflichtet die Masken zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.
Besuch der WC ist nur mit Maske erstattet.

Die Mitarbeite sind aufgeklärt über die 2G-Regelung (gültig ab dem 15.11.2021) und erlaubt nur den Patienten mit Impfnachweis oder Genesenennachweis den Trainingsraum zu betreten.

  1. Oberflächen

In den aktuellen Zeiten der Corona-Pandemie wurde das Bewusstsein für die Bedeutung der Sauberkeit von berührungsintensiven Oberflächen bei allen Mitarbeitern nochmals geschärft.
In den öffentlichen Bereichen werden alle Flächen in verkürzten Intervallen mit wirksamen Desinfektionsmitteln gründlich gereinigt.
In den Behandlungszimmern erfolgt ebenfalls die Reinigung der Zimmer mit wirksamen Desinfektionsmitteln.

  1. Auf der Ebene

Es werden mind. 2-mal täglich Türklinken, Lichtschalter und Handläufe  im öffentlichen Bereich desinfiziert.

  1. Be- und Entlüftung

Die gesamte Praxis ist mit einer Be- und Entlüftungsanlage versehen.

  1. Toiletten/Sanitärräume

Die Reinigung erfolgt in regelmäßige Reinigungszyklen.
Türklinken und Armaturen in den Gästetoiletten werden desinfiziert.

  1. Kommunikation und Umgang mit Mitarbeiterinnen und Patienten

Die Mitarbeiter sind zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterwiesen.
Dies wurde aktenkundig dokumentiert.
Beim ersten Anzeichen einer Infektion werden alle Mitarbeiter und Patienten angehalten, sich zu melden.
In der Praxis ist genügend Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe vorhanden.
In den Umkleidekabinen wird Arbeitskleidung von privater Kleidung getrennt auf Abstand aufbewahrt.
Maßnahmen und Verhaltensregeln sind schriftlich fixiert und im Arbeitsbereich für die Mitarbeiter gut sichtbar ausgehangen.

  1. Gutberlet-König
    [Inhaberin] / Änderung: 16.11.2021
Bildschirmfoto 2022-04-27 um 16.08.05

Adresse

Hessische Straße 12

10115 Berlin

Tram 5, 8, 10 – Naturkundemuseum

U6 – Naturkundemuseum

Bus 142 – Robert Koch Platz

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
 
7:30 Uhr bis 20: 00 Uhr
 
 
Samstag
 
nach Vereinbarung
 
 

Kontakt

030 – 280 47 627

Email: praxis@physiogut.net